Die Finanzämter haben 2014 mehr als zwei Drittel der von ihnen bearbeiteten Einsprüche zugunsten der Bürger entschieden. Das sollte dazu ermutigen, Steuerbescheide kritisch zu prüfen und gegen enthaltene Fehler vorzugehen, rät der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL).

Die Einspruchsstatistik des Bundesfinanzministeriums für das Jahr 2014 spricht eine klare Sprache. Von den rund 4,2 Millionen bearbeiteten Einsprüchen gegen Steuerbescheide und andere Verwaltungsakte entschieden die Finanzämter 67,8 Prozent zugunsten der Steuerpflichtigen.

„Zwar sind die Ursachen für Einsprüche vielfältig und liegen nicht nur in Fehlern des Finanzamtes. Die Zahlen zeigen jedoch, wie wichtig es ist, Steuerbescheide nicht einfach hinzunehmen, sondern sehr genau zu prüfen“, kommentiert NVL-Geschäftsführer Uwe Rauhöft die neue Einspruchsstatistik. Weicht der Einkommensteuerbescheid zum Nachteil des Betroffenen von der Steuererklärung ab und gibt es dafür keine nachvollziehbare Begründung, ist das bereits Grund genug für einen Einspruch.

Abweichungen können vielfältige Ursachen haben. Gründe für nicht berücksichtigte Aufwendungen oder Freibeträge können im Missverständnis zum Sachverhalt liegen oder in einer fehlerhaften Rechtsauffassung. Abweichungen kommen auch durch die elektronischen Datenübermittlungen der Arbeitgeber, Krankenkassen, Rentenstellen, Versicherungen und Sozialleistungsträger zustande. Finanzämter überschreiben häufig ohne Nachfrage die Daten in der Steuererklärung durch die gemeldeten Beträge. Dies kann auch dazu führen, dass Beträge fehlen oder doppelt berücksichtigt werden.

Der Einspruch ist kostenlos und in der Regel einfach zu handhaben. Er muss innerhalb eines Monats schriftlich beim Finanzamt eingegangen sein. Diese Monatsfrist beginnt drei Tage nach dem Postdatum des Steuerbescheides. Schriftlich bedeutet per Brief oder Fax. Es gilt auch eine vom Finanzamt zu Protokoll genommene mündliche Erklärung. Die Wirksamkeit von E-Mail-Einsprüchen ist umstritten, sie sollte auch aus Sicherheitsgründen vermieden werden. Mit dem Einspruch können Bürger außerdem vergessene Anträge und Aufwendungen nachträglich geltend machen. Dadurch lassen sich eigene Fehler und Versäumnisse korrigieren.

 

Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre, die zum Prüfen des Steuerbescheids und für einen Einspruch Hilfe benötigen, finden bei Lohnsteuerhilfevereinen kompetente Unterstützung

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