Ein Text des Berufsverbands der Rechtsjournalisten e.V.

Von jungen Leuten oft unterschätzt gehört die Wahl der Rentenversicherung mit zu den folgeschweren Entscheidungen des Lebens. Schließlich verpflichten sich Versicherungsnehmer viele Jahre im Voraus. Die Riester-Rente ist nur eine von vielen Optionen. Damit Sie heute schon wissen, was später relevant wird, erfahren Sie im Folgenden das Wichtigste zur Riester-Vorsorge und ihrer steuerlichen Behandlung.

Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine privat finanzierte und durch staatliche Zulage oder Sonderausgabenabzug geförderte Altersvorsorge. Zulagenberechtigt sind hauptsächlich (aber nicht ausschließlich) Personen, die einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Unterschieden wird zwischen der Förderung durch Zulage oder durch Sonderausgabenabzug:

 

  • Zulage: Die Höhe der Zulage kann unterschiedlich sein. Neben der Grundzulage gibt es für jedes kindergeldberechtigte Kind auch die Kinderzulage.
  • Sonderausgabenabzug: Hier handelt es sich um Steuerermäßigungen, die dem Zulagenberechtigten ausgezahlt werden. Die Höhe des Steuervorteils ergibt sich aus der Einkommensteuererklärung. Berücksichtigt werden nur Vorsorgeaufwendungen (z. B. Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, landwirtschaftliche Alterskassen oder bestimmte kapitaldeckende private Lebensversicherungen).

 

Abzüglich der Zulage müssen mindestens vier Prozent der Vorjahreseinnahmen eingezahlt werden (Mindesteigenbeitrag). Für Personen, die kein positives oder sehr geringes Einkommen erzielt haben, gilt der Sockelbetrag von 60 Euro. Gleichzeit darf ein jährlicher Höchstbeitrag (bei Sonderausgabenabzug: Höchstgrenze der Zulagen aus Steuerermäßigungen) von 2.100 Euro nicht überschritten werden. Der Mindesteigenbetrag ist eine wesentliche Voraussetzung für die staatliche Förderung Ihrer Vorsorge.

 

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, zu „riestern“. Zum einen können Sie für Ihre private Altersvorsorge staatliche Zulagen beantragen. Dasselbe kommt bei der betrieblichen Altersvorsorge infrage. Zum anderen gibt es noch die Option „Wohn-Riester“.

 

  • Riester in der privaten Altersvorsorge: Ihr privates Altersvorsorgeprodukt ist staatlich förderfähig, wenn es die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Achten Sie bei der Wahl Ihres Produktes deshalb auf die amtliche Zertifizierung des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt). Nicht nur Rentenversicherungsprodukte mit dieser Zertifizierung können staatlich gefördert werden, sondern auch Bankspar- oder Fondssparpläne.
  • Riester in der betrieblichen Altersvorsorge: Es gibt verschiedene Durchführungsformen der betrieblichen Altersvorsorge, darunter nur drei Varianten, mit denen Sie „riestern“, das heißt, staatliche Förderung beantragen können: Pensions- bzw. Rentenfonds, Pensions- bzw. Rentenkasse und mit einer Direktversicherung (direkte Altersvorsorge). Die BZSt-Zertifizierung ist hier nicht nötig, da sich unbedingte Grundvoraussetzungen aus den gesetzlich festgelegten Mindeststandards ergeben.
  • „Wohn-Riester“: Drei mögliche Durchführungswege sind bei „Wohn-Riester“ möglich. Zulagen und Eigenbeitrag können entweder in einen Banksparplan oder Sparvertrag fließen, der später für die Finanzierung einer Immobilie genutzt wird, oder direkt in einen Riester-Bausparer. Umgekehrt können die Zulagen auch in die Tilgung eines bereits aufgenommenen Eigenheimkredites fließen.

 

Bei der Riester-Rente ist von der sogenannten nachgelagerten Besteuerung die Rede. Das heißt, Rentenzahlungen im Bezugszeitraum unterliegen der Einkommensteuer. Dieses Vorgehen begründet sich darin, dass die Riester-Rente sich aus unversteuertem Einkommen bildet.

 

Weiterhin handelt es sich bei Rentenzahlungen aus der Riester-Rente nicht um Kapitaleinkünfte, weshalb Riester-Fondssparpläne oder andere Gewinne aus Riester-Anlagen nicht der Abgeltungssteuer unterliegen. Stattdessen gelten sie als „sonstige Einkünfte“.

 

Derzeit muss nur ein Teil der Rente versteuert werden. Noch gibt es sogenannte Rentenfreibeträge, deren Höhe zum einen vom Alter bzw. Jahr des Renteneintritts abhängig ist, zum anderen davon, ob Sie ledig oder verheiratet sind. Bis 2040 sollen alle Renten voll besteuert werden.

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