Folgende Checkliste erläutert, wie Altersrentner ihr Einkommen aus der Rente berechnen können.

Wichtig: Rechnen Sie stets mit der Bruttorente, vor Abzug der Kranken- und Pflege­ver­sicherungs­beiträge.

1. Errechnen Sie Ihren steuer­freien Renten­anteil mit Hilfe der Ta­belle. Be­gann Ihre Rente beispiels­weise 2010, blei­ben 40 Prozent steuer­frei. Bei Renten­beginn vor 2005 gelten immer 50 Prozent.

2. Diesen Prozent­satz wenden Sie auf die Jahres­rente an, die Sie im Jahr nach Renten­beginn er­zielt haben. Bei Renten­beginn 2010 be­trägt der Renten­frei­betrag 40 Prozent (siehe Nr. 1) der Rente des Jah­res 2011. Den so er­zielten Renten­frei­betrag behalten Sie grund­sätzlich lebens­lang. Aus­nahme: Wenn Ihre Rente neu be­rechnet wird, beispiels­weise als Hinter­blieben­rente

3. Ziehen Sie den Renten­frei­betrag von der Jahres­rente für das letzte Jahr ab. Außer­dem können Sie pauschal 102 Euro Werbungs­kosten abziehen.

4. Als nächstes können Sie die Kranken- und Pflege­versicherungs­beiträge voll ab­ziehen.

5. Das so erzielte Ein­kommen ver­gleichen Sie mit dem steuer­freien Existenz­minimum, das bis 2012 8004 Euro beträgt, für Ehe­paare 16.008 Euro. Liegt Ihr Ein­kommen nicht über dem Existenz­minimum, müssen Sie keine Steu­ern zahlen.
Wichtig: Wenn Sie weitere Einkünfte erzielen, müssen Sie diese hinzurechnen.

Jahr des Rentenbeginns So viel Rente bleibt steuerfrei
2005 50%
2006 48%
2007 46%
2008 44%
2009 42%
2010 40%
2011 38%
2012 36%
2013 34%

 

Ab dieser Rentenhöhe müssen Sie mit einer Steuerbelastung rechnen, wenn aussschließlich Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge als Aufwendungen berücksichtigt werden:

Jahresbeginn Jahresrente Monatsrente
2005 19.112 1.595
2006 18.373 1.533
2007 17.776 1.483
2008 17.346 1.447
2009 16.839 1.405
2010 16.262 1.357
2011 15.838 1.322
2012 15.382 1.283
2013 14.830 1.237

 

Werte stammen aus dem Rentengebiet West.
Bei Rentenbeginn 2013 bleibt eine Jahresrente bis 14.830 € für dieses Steuerjahr ohne Steuerbelastung.
Ehepaare: doppelte Werte
Annahme: keine weiteren Einkünfte, ausschließlich gesetzliche Rente, abzüglich gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

 

Quelle: Stiftung Warentest/Test.de

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