Folgende Checkliste erläutert, wie Altersrentner ihr Einkommen aus der Rente berechnen können.
Wichtig: Rechnen Sie stets mit der Bruttorente, vor Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
1. Errechnen Sie Ihren steuerfreien Rentenanteil mit Hilfe der Tabelle. Begann Ihre Rente beispielsweise 2010, bleiben 40 Prozent steuerfrei. Bei Rentenbeginn vor 2005 gelten immer 50 Prozent.
2. Diesen Prozentsatz wenden Sie auf die Jahresrente an, die Sie im Jahr nach Rentenbeginn erzielt haben. Bei Rentenbeginn 2010 beträgt der Rentenfreibetrag 40 Prozent (siehe Nr. 1) der Rente des Jahres 2011. Den so erzielten Rentenfreibetrag behalten Sie grundsätzlich lebenslang. Ausnahme: Wenn Ihre Rente neu berechnet wird, beispielsweise als Hinterbliebenrente
3. Ziehen Sie den Rentenfreibetrag von der Jahresrente für das letzte Jahr ab. Außerdem können Sie pauschal 102 Euro Werbungskosten abziehen.
4. Als nächstes können Sie die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge voll abziehen.
5. Das so erzielte Einkommen vergleichen Sie mit dem steuerfreien Existenzminimum, das bis 2012 8004 Euro beträgt, für Ehepaare 16.008 Euro. Liegt Ihr Einkommen nicht über dem Existenzminimum, müssen Sie keine Steuern zahlen.
Wichtig: Wenn Sie weitere Einkünfte erzielen, müssen Sie diese hinzurechnen.
Jahr des Rentenbeginns | So viel Rente bleibt steuerfrei |
---|---|
2005 | 50% |
2006 | 48% |
2007 | 46% |
2008 | 44% |
2009 | 42% |
2010 | 40% |
2011 | 38% |
2012 | 36% |
2013 | 34% |
Ab dieser Rentenhöhe müssen Sie mit einer Steuerbelastung rechnen, wenn aussschließlich Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge als Aufwendungen berücksichtigt werden:
Jahresbeginn | Jahresrente | Monatsrente |
---|---|---|
2005 | 19.112 | 1.595 |
2006 | 18.373 | 1.533 |
2007 | 17.776 | 1.483 |
2008 | 17.346 | 1.447 |
2009 | 16.839 | 1.405 |
2010 | 16.262 | 1.357 |
2011 | 15.838 | 1.322 |
2012 | 15.382 | 1.283 |
2013 | 14.830 | 1.237 |
Werte stammen aus dem Rentengebiet West.
Bei Rentenbeginn 2013 bleibt eine Jahresrente bis 14.830 € für dieses Steuerjahr ohne Steuerbelastung.
Ehepaare: doppelte Werte
Annahme: keine weiteren Einkünfte, ausschließlich gesetzliche Rente, abzüglich gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
Quelle: Stiftung Warentest/Test.de