Steuerplus – Mein Lohnsteuerhilfeverein
Für Arbeitnehmer

Steuererklärung für Arbeitnehmer in Mannheim

Sie kümmern sich um Ihren Beruf. Wir kümmern uns um Ihre Steuererklärung.

Zwischen Arbeit, Familie und Alltag bleibt oft wenig Zeit für die Steuererklärung. Welche Ausgaben lassen sich absetzen? Welche Belege sind wichtig? Und lohnt sich eine freiwillige Abgabe überhaupt? Unser Lohnsteuerhilfeverein in Mannheim unterstützt Sie dabei, diese Fragen zu klären und Ihre steuerlichen Möglichkeiten zu nutzen.

Termin vereinbaren
Arbeitnehmer im Büro

Im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft erstellen wir Ihre Einkommensteuererklärung und berücksichtigen die Ausgaben, die zu Ihrer beruflichen und persönlichen Situation passen.

Berufliche Ausgaben richtig berücksichtigen

Ob täglicher Arbeitsweg, Homeoffice oder berufliche Weiterbildung: Viele Aufwendungen können als Werbungskosten berücksichtigt werden. Dazu gehören beispielsweise Fahrtkosten, beruflich genutzte Arbeitsmittel, Fachliteratur und Reisekosten. Welche Ausgaben abziehbar sind, hängt von den jeweiligen Voraussetzungen ab. Wir prüfen, was in Ihre Steuererklärung gehört und welche Nachweise dafür erforderlich sind.

Auch bei Veränderungen im Berufsleben lohnt sich ein genauer Blick. Ein neuer Arbeitsplatz, längere Fahrtwege oder der Wechsel zwischen Büro und Homeoffice können sich auf Ihre Steuererklärung auswirken.

Verständliche Unterstützung bei Ihrer Steuererklärung

Sie müssen sich nicht selbst durch Steuerformulare und Fachbegriffe arbeiten. Gemeinsam besprechen wir Ihre Situation und klären, welche Unterlagen benötigt werden. Wir erstellen Ihre Steuererklärung, prüfen den Steuerbescheid und unterstützen Sie bei Rückfragen des Finanzamts im Rahmen unserer gesetzlichen Beratungsbefugnis.

Dabei erklären wir Ihnen verständlich, welche Ausgaben berücksichtigt wurden und wie sich das Ergebnis zusammensetzt. Ob eine Erstattung entsteht und wie hoch sie ausfällt, richtet sich nach Ihrem persönlichen Fall.

Welche Kosten können Arbeitnehmer absetzen?

Im Berufsalltag entstehen viele Ausgaben, die steuerlich berücksichtigt werden können. Dazu gehören insbesondere:

Fahrtkosten

Wege zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer ersten Tätigkeitsstätte über die Entfernungspauschale.

Homeoffice

Die Tagespauschale für die berufliche Tätigkeit zu Hause, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Arbeitsmittel

Beispielsweise beruflich genutzte Computer, Monitore, Büromaterial oder Fachliteratur. Bei gemischter Nutzung zählt grundsätzlich der berufliche Anteil.

Fortbildungen

Kosten für beruflich veranlasste Seminare, Lehrgänge und Prüfungen sowie dazugehörige Fahrt- und Übernachtungskosten.

Dienstreisen

Selbst getragene Fahrt- und Übernachtungskosten sowie gegebenenfalls Verpflegungspauschalen.

Berufsverbände

Beiträge für Ihre berufliche Interessenvertretung (z.B. Gewerkschaften).

Wir prüfen, welche Aufwendungen Sie geltend machen können. Bereits steuerfrei erstattete Kosten dürfen grundsätzlich nicht nochmals abgezogen werden. Werbungskosten wirken sich regelmäßig zusätzlich aus, soweit sie den bereits berücksichtigten Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen.

Unsere Hilfeleistung in Steuersachen erfolgt ausschließlich für Mitglieder im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 StBerG.

Jetzt Termin vereinbaren