Steuererklärung für Familien in Mannheim
Mehr Zeit für Ihre Familie. Unterstützung bei Ihren Steuern.
Ein Kind verändert den Alltag – und oft auch die steuerliche Situation. Betreuungskosten, Elternzeit oder der Wiedereinstieg in den Beruf bringen Fragen mit sich, für die zwischen Familienleben und Arbeit wenig Zeit bleibt. Unser Lohnsteuerhilfeverein in Mannheim unterstützt Familien und Alleinerziehende bei ihrer Einkommensteuererklärung.
Termin vereinbarenWir schauen gemeinsam, welche Angaben wichtig sind und welche steuerlichen Entlastungen für Ihre Situation infrage kommen.
Kinderbetreuungskosten steuerlich berücksichtigen
Ob Kita, Kindergarten, Hort oder Tagespflege: Ausgaben für die Betreuung Ihres Kindes können unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Seit dem Steuerjahr 2025 sind 80 Prozent der begünstigten Kosten abziehbar, höchstens 4.800 Euro je Kind und Jahr. Das gilt grundsätzlich für Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; für bestimmte Kinder mit Behinderung gelten Ausnahmen.
Wichtig sind passende Nachweise und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers. Verpflegung, Nachhilfe oder Freizeitangebote zählen grundsätzlich nicht zu den begünstigten Betreuungskosten. Wir helfen Ihnen dabei, die berücksichtigungsfähigen Beträge zusammenzustellen.
Elterngeld und Elternzeit: Auswirkungen verstehen
Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Es kann dadurch den Steuersatz auf Ihr übriges steuerpflichtiges Einkommen erhöhen. Das kann zu einer Nachzahlung führen und eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung begründen. Wir berücksichtigen die bezogenen Leistungen und erklären Ihnen die Auswirkungen auf Ihre Steuererklärung.
Beratung passend zu Ihrem Familienalltag
Ob Sie erstmals Eltern geworden sind, Ihr Kind bereits zur Schule geht oder Sie Familie und Beruf allein organisieren: Wir besprechen Ihre Situation und klären, welche Unterlagen für Ihre Steuererklärung benötigt werden.
Im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft erstellen wir Ihre Einkommensteuererklärung, prüfen den Steuerbescheid und unterstützen Sie bei Rückfragen des Finanzamts innerhalb unserer gesetzlichen Beratungsbefugnis. So haben Sie einen Ansprechpartner, der Ihre steuerlichen Fragen verständlich mit Ihnen durchgeht.
Welche Kosten können Familien absetzen?
Kinderbetreuung, Schule und Unterstützung im Haushalt können das Familienbudget belasten. Einige dieser Ausgaben lassen sich steuerlich berücksichtigen:
Kinderbetreuung
Beispielsweise begünstigte Kosten für Kita, Kindergarten, Hort, Tagespflege oder einen Babysitter. Seit dem Steuerjahr 2025 sind 80 Prozent der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen abziehbar, höchstens 4.800 Euro je Kind und Jahr.
Schulgeld
Bei einer begünstigten Privatschule können unter den gesetzlichen Voraussetzungen 30 Prozent des begünstigten Schulgeldes, höchstens 5.000 Euro je Kind und Jahr, als Sonderausgaben abgezogen werden.
Kranken- und Pflegeversicherung
Unter bestimmten Voraussetzungen auch von Ihnen getragene Beiträge zur Basisabsicherung Ihres Kindes.
Krankheits- und Pflegekosten
Beispielsweise notwendige Behandlungen oder Hilfsmittel, soweit Sie die Kosten selbst tragen und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Hilfe im Haushalt
Begünstigte Ausgaben etwa für eine Reinigungskraft, Gartenpflege oder Reparaturarbeiten im Haushalt.
Für Kinderbetreuungskosten benötigen Sie eine Rechnung beziehungsweise einen entsprechenden Vertrag und einen Nachweis über die Zahlung auf das Konto der Betreuungsperson oder Einrichtung. Verpflegung, Nachhilfe, Musikunterricht und Sportangebote sind nicht als Kinderbetreuungskosten abziehbar.
Wir prüfen außerdem, ob weitere Entlastungen wie der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende oder ein Ausbildungsfreibetrag infrage kommen.
Unsere Hilfeleistung in Steuersachen erfolgt ausschließlich für Mitglieder im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 StBerG.
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