Steuererklärung für Rentner und Pensionäre in Mannheim
Im Ruhestand gut beraten
Mit dem Eintritt in den Ruhestand verändern sich die Einkünfte – und häufig auch die steuerlichen Fragen. Muss ich eine Steuererklärung abgeben? Welcher Teil meiner Rente ist steuerpflichtig? Und welche Ausgaben kann ich geltend machen? Unser Lohnsteuerhilfeverein in Mannheim unterstützt Sie dabei.
Termin vereinbarenMuss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Eine Rente ist nicht automatisch steuerfrei. Bei gesetzlichen Altersrenten hängt der steuerpflichtige Anteil unter anderem vom Jahr des Rentenbeginns ab. Ob eine Steuererklärung erforderlich ist, richtet sich außerdem nach der Höhe und Zusammensetzung Ihrer Einkünfte. Eine Abgabepflicht bedeutet dabei nicht automatisch, dass tatsächlich Steuern zu zahlen sind.
Wir prüfen Ihre persönliche Situation und erläutern Ihnen, welche Angaben für Ihre Steuererklärung wichtig sind. Auch wenn Sie erstmals Post vom Finanzamt erhalten haben, helfen wir Ihnen dabei, die nächsten Schritte einzuordnen.
Renten und Pensionen richtig erfassen
Für gesetzliche Renten, Betriebsrenten und private Renten können unterschiedliche steuerliche Regeln gelten. Beamtenpensionen werden wiederum als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit behandelt; dabei können ein Versorgungsfreibetrag und ein Zuschlag berücksichtigt werden. Deshalb ist es wichtig, die einzelnen Bezüge korrekt zuzuordnen.
Gemeinsam sichten wir Ihre Unterlagen und berücksichtigen die Angaben, die für Ihre Einkommensteuererklärung erforderlich sind.
Ausgaben im Ruhestand nicht übersehen
Auch im Ruhestand können bestimmte Aufwendungen Ihre Steuerlast mindern. Dazu zählen beispielsweise Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie unter den gesetzlichen Voraussetzungen Krankheits- und Pflegekosten. Ob und in welchem Umfang sich diese Ausgaben auswirken, hängt von Ihrem Einzelfall ab.
Wir erstellen Ihre Steuererklärung, prüfen den anschließenden Steuerbescheid und unterstützen Sie bei steuerlichen Rückfragen im Rahmen unserer Beratungsbefugnis.
Welche Kosten können Rentner und Pensionäre absetzen?
Auch im Ruhestand können verschiedene Ausgaben steuerlich berücksichtigt werden. Wir prüfen für Sie insbesondere:
Kranken- und Pflegeversicherung
Abzugsfähige Beiträge zu Ihrer Absicherung.
Krankheitskosten
Beispielsweise selbst bezahlte medizinisch notwendige Behandlungen, Medikamente, Brillen oder Zahnersatz. Erstattungen werden abgezogen; grundsätzlich wirkt sich nur der Betrag oberhalb Ihrer persönlichen zumutbaren Belastung aus.
Pflegekosten
Selbst getragene, begünstigte Aufwendungen für Pflege und Betreuung. Die steuerliche Behandlung hängt von der Art der Leistung und möglichen Erstattungen ab.
Hilfe im Haushalt
Beispielsweise eine beauftragte Reinigungskraft, Gartenpflege oder ein Hausnotruf, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Handwerkerleistungen
Begünstigte Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten in Ihrem Haushalt. Materialkosten zählen grundsätzlich nicht dazu.
Spenden und Kirchensteuer
Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug vorliegen.
Für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen kann eine direkte Steuerermäßigung infrage kommen. Dafür benötigen Sie grundsätzlich eine Rechnung und müssen auf das Konto des Leistungserbringers zahlen. Auch entsprechende Kosten aus Ihrer Nebenkostenabrechnung können berücksichtigt werden.
Bringen Sie Ihre Belege zum Beratungstermin mit. Gemeinsam klären wir, welche Ausgaben Ihre Steuerlast mindern können.
Unsere Hilfeleistung in Steuersachen erfolgt ausschließlich für Mitglieder im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 StBerG.
